Verfassungsschutzgutachten: Wo war die vierte Gewalt?

Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel stellt eine gewichtige Frage: Das Verfassungsschutzgutachten zur AfD war offensichtlich in der Presse weit verbreitet. Der SPIEGEL hatte es, die BILD hatte es und nach seiner Aussage auch der ÖRR. Es stand nichts im Gutachten, was nicht aus öffentlichen Quellen stammte. Nichts daran war Geheimdienstarbeit, keine Quelle war geheim, es steht überhaupt nichts drin, was nicht Insider schon längst wussten. Dennoch haben diese Medien das Gutachten nicht öffentlich publik gemacht. Scheinbar haben sie in gewisser Weise kollaboriert.

Warum haben nur Hashtag#Cicero und Hashtag#Nius es als ihren Auftrag verstanden, das Gutachten zu veröffentlichen? Das öffentliche Interesse war absolut gegeben. Rechtlich bestand bei der Veröffentlichung für die Medien gar kein Risiko. Im Gegenteil, ihre Arbeit ist in besonderer Art und Weise grundgesetzlich geschützt.

Was ist das für ein Berufsverständnis der vierten Gewalt im Staate, wenn man so verfährt?

Das Gutachten ist nicht nur eine dünne Suppe, sondern politisch eine große Pleite. Definitiv taugt es nicht für ein Verbotsverfahren. Das lange Pamphlet gibt der AfD viel in die Hand, um inhaltlich beweisen zu können, dass die Regierung die politische Konkurrenz mithilfe des Verfassungsschutzes diffamiert, aber keine Beweise zusammen getragen hat, die für Parteiverbotsverfahren nötig wären. Von Umsturzabsichten wie bei den Reichsbürgern, die in militant-aggressiver Weise den Staat stürzen wollen, kann keine Rede sein. Es mögen sehr viele Unappetitlichkeiten enthalten sein und einiges ist verfassungswidrig, aber dies hat der Verfassungsschutz nicht mit den Maßstäben einer Gesinnungspolizei zu kommentieren.

Wusste man also, dass das Ganze so zum Gau für die Regierung wird und wollte man es sich mit der neuen Besetzung im Kanzleramt besser nicht verscherzen? Was also hat Spiegel und Bild davon abgehalten, mit öffentlichen Karten zu spielen und warum schweigt der ÖRR übrigens bis jetzt so offensichtlich zum Thema? Darf man dahinter eine aktivistische Attitüde vermuten?

Nach dem Gau um den Correctiv-Bericht, den der ÖRR ungeprüft weiter verbreitete, dürfte es wohl schlicht zu viel verlangt sein in dieser Sache mehr Engagement in der Kontrolle der Exekutive zu beweisen. Auch wenn Nancy Faeser das dicke Ei an ihrem letzten Tag gelegt hat, kann es ja deswegen nicht vergessen sein

Das Vorgehen nützt im Zweifel den Falschen, denn es untergräbt die Glaubwürdigkeit der Medien.

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