#Schwachkopf oder #Vollidiot – wer behält den Überblick?

Das Amtsgericht in Passau hat heute einen Antrag der Staatsanwaltschaft verworfen: Die Beleidigung #Vollidiot bezogen auf Robert #Habeck war als politische Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt. Straffreiheit für den Autor (https://lnkd.in/eK5agtTP).

Polemisch ja, befand das Gericht, aber eindeutig auf die Wirtschaftspolitik Habecks bezogen und keine Schmähkritik. Die Kosten für Habecks gestörtes Ehrgefühl liegen beim Steuerzahler. Ein harmloser Fall, denn unerreicht ist bis heute die sog. “#Schwachkopf-Affäre”.

Auch hier ging der Vorgang letztlich straffrei aus, aber der Schaden war angerichtet: Hausdurchuchung, Einschüchterung, bundesweite Öffentlichkeit, Prozess. Die maximale Härte des Gesetzes für ein Reposting. Besonders zu kritisieren am Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Bamberg war, dass ein weiterer Verdachtsfall in übler Art und Weise nach der Hausdurchsuchung konstruiert wurde. Noch heute kann man in Rechtsportalen wie LTO nachlesen (https://lnkd.in/e2RDN5Yu), wie die öffentliche Meinung durch diesen zweiten Vorwurf maßgeblich falsch geprägt wurde.

Dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft nach hatte der Mann auf X eine Bilddatei hochgeladen, die historische Ereignisse zeigte: SA-Männern mit dem Schild “Deutsche kauft nicht bei Juden!”. Darunter der Text “Wahre Demokraten! Hatten wir das nicht alles schon mal?”.

Daraus konstruierte die Staatsanwaltschaft das volle Strafprogramm: Volksverhetzung nach § 130 StGB, Aufstacheln zum Hass (Abs. 1 Nr. 1) gegen Juden in Deutschland als auch eine Billigung oder Verherrlichung der NS-Willkürherrschaft. Habeck verwendete dies sofort in seiner Rechtfertigung. Tenor: Das mit dem “Schwachkopf” sei nicht so schlimm gewesen, aber da sei erkennbar “brauner Sumpf” hochgekommen. Das war aber ganz anders.

Denn dem Tweet fehlte Kontext und nicht brauner Sumpf. Der Mann teilte das Foto bewußt im Rahmen der Cancel-Kampagne zur Firma Hashtag#MüllerMilch. Dessen Inhaber traf privat Alice Weidel von der Hashtag#AfD, weswegen der Konsum dieser Produkte (ob der politischen Gesinnung wegen) von Aktivisten mit Bannspruch belegt wurde. Der “Hashtag#Schwachkopf” Autor hatte nicht gehetzt, sondern eine historische Analogie hergestellt. Ganz klar keine Volksverhetzung.

Felix Hashtag#Banaszak wurde dann im Wahlkampf umgehend zur Unterlassung aufgefordert, als er den Vorwurf bei Hashtag#Lanz wiederholte. Die Staatsanwaltschaft auf unterer Ebene zeigte erschreckende Inkompetenz in der Auslegung von Grundrechten.

Über den Hashtag#Schwachkopf Autor gibt es nun eine kleine Doku. Sie beweist die Maßlosigkeit des Staates in diesen Fällen und was für eine Art von Bürgern sich hier gegen den Staat wehren müssen. Es stellt die Groteske des erweiterten Ehrschutzes nach §188 StGB erneut in Frage.

Doku: https://lnkd.in/ekiwAepx

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